Beschluss zu TOP 11
Die Jahresrechnung 2017 des Marktes Thalmässing wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) festgestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Die Entlastung der Jahresrechnung 2017 des Marktes Thalmässing gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) wird erteilt. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes des Haushaltsjahres 2016 war jederzeit gewährleistet. Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon durch frühere Beschlüsse erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Küttinger nimmt nicht an der Abstimmung teil.